Vorsicht mit Dashcams: Den Unfall auf Video aufnehmen
Es kann so schnell krachen im Straßenverkehr. Wer den Unfall mit einer sogenannten Dashcam im eigenen Auto aufgezeichnet hat und meint, damit ein wichtiges Beweismittel zu haben, täuscht sich möglicherweise. Vor Gericht haben die Filme nicht immer Bestand, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Zwar erkannte zum Beispiel das Amtsgericht München in einem Fall Aufzeichnungen einer Dashcam als Beweismittel an (Az.: 343 C 4445/13). Ein anderes Urteil des gleichen Gerichts verbot hingegen...