Vorkauf besteht vor Gericht
Investor kündigt Berufung an
Zum zweiten Mal hat das Berliner Verwaltungsgericht die Klage eines Investors gegen das vom Bezirk praktizierte Vorkaufsrecht abgewiesen. Streitobjekt waren in diesem Fall die Gebäude samt Grundstück Cuvrystraße 44-45. Die Vorkaufoption war dort im Oktober 2017 zu Gunsten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft WBM angewendet worden. Nach Ansicht des Gerichts zu Recht, weil ansonsten zu befürchten sei, dass an dieser Stelle die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet gewesen wäre. Auch die...