Brandschäden am Baudenkmal
Denkmalschutzbehörde stimmt teilweisem Abriss vom Gesellschaftshaus zu
Das Gesellschaftshaus Grünau, auch vor dem Brand vom 16. Juli eigentlich eine Ruine, darf zumindest teilweise abgerissen werden. Das hat die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks festgelegt. Der Teilrückbau, wie der Abriss von Teilen des beschädigten Gebäudes von der Verwaltung genannt wird, ist nach deren Angaben zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung des Einsturzes verbliebener Gebäudeteile unvermeidlich. Folgende Gebäudeteile sind betroffen: straßen- und innenhofseitige Fassade unter Erhalt...