Depotvollmacht

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Bankvollmacht und Testament

Eine Bank- und Depotvollmacht ersetzt kein Testament. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Denn aufgrund einer solchen Vollmacht wird der Bevollmächtigte nicht zum Erben, sondern er vertritt dann den oder die Erben. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden von der Vollmacht Gebrauch machen. mag

  • Mitte
  • 19.01.16
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