Wahlwiederholung 2023: Die Frist läuft ab
Was Briefwähler beachten müssen
Wer bei der Wiederholungswahl am 12. Februar seine Stimme nicht im Wahllokal, sondern per Briefwahl abgeben möchte, muss vor allem sicherstellen, dass seine Wahlunterlagen rechtzeitig beim Bezirkswahlamt eingehen. Das Bezirksamt weist darauf hin, dass Anträge für eine Briefwahl grundsätzlich bis Freitag, 10. Februar, 18 Uhr, also bis zwei Tage vor der eigentlichen Wahl, gestellt werden können. So lange sollten sich Briefwähler aber möglichst nicht Zeit lassen, ansonsten könnte die Rücksendung...