Kampf um den Berliner Mietspiegel
Deutsche Wohnen erhebt im Mieterhöhungsprozess Wolf-Dietrich Kniffka Gehörsrüge
Der Kampf um den Berliner Mietspiegel geht in die nächste Runde Die Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH akzeptiert das Mietspiegel-Urteil des Landgerichts Berlin - 67 S 21/19 - vom 11.04.2019 nicht und hat am 13.05.2019 durch ihren „neuen" Prozessbevollmächtigten eine Gehörsrüge gemäß § 321a ZPO erhoben. Das Landgericht Berlin hat in dem Rechtsstreit 67 S 21/19 mit Urteil vom 11.04.2019 das Urteil des Amtsgerichts Spandau – 3 C 306/17 – vom 29.11.2018 aufgehoben und die Mieterhöhungsklage der...