Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und Deutsche Wohnen
Herr Heilmann, Sie irren sich!
Warum die Deutsche Wohnen den Berliner Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch in Steglitz-Zehlendorf nicht anerkennen wirdIn der am 23.05.2019 zwischen dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin und der Deutsche Wohnen SE abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung über den sozialverträglichen Ablauf von Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen heißt es auf Seite 4 unter Position 3.1. a) wie folgt: „Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich, solange dieser Vertrag gilt,...