Jobs und Karriere
Kündigung per Telefon reicht nicht
Arbeitgeber können Mitarbeiter nicht einfach am Telefon kündigen. Die Schriftform ist beim Rauswurf Pflicht.Machen Chefs das nicht, können Beschäftigte so lange Lohn verlangen, bis ihnen wirksam gekündigt wurde. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa 87/13). In dem verhandelten Fall war eine Mitarbeiterin seit dem 2. Mai 2012 bei einem Unternehmen im Einzelhandel beschäftigt. Der...