Auto und Verkehr
Erstzulassung noch 2014 sichert Vorteil
Wer sich einen neuen Dienstwagen aussuchen darf und ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug ins Auge fasst, sollte sich lieber schnell entscheiden.Vorteilhaft ist es, wenn die Erstzulassung noch 2014 statt erst im Jahr 2015 erfolgt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Der Grund: Wird der Dienstwagen auch privat und für die Wege von der Wohnung zur Arbeit genutzt, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Da E-Autos im Vergleich zu Fahrzeugen mit...