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Rechtsanwalt Robert Leisner

E-Mail, Post, Gerichtsvollzieher: Wie schicke ich meine Nachricht?

Viele Rechtsstreitigkeiten drehen sich um die Frage, ob die Gegenseite eine Erklärung empfangen hat oder nicht: Ist der Mobilfunkvertrag wirklich per Post gekündigt worden? Ist die Stromrechnung tatsächlich im Briefkasten gelandet? Hat das Jobcenter die Meldung erhalten? In der Regel muss der Absender einer Erklärung nachweisen, dass seine Erklärung angekommen ist. Es reicht nicht aus, sie abzuschicken. Das Verlustrisiko auf dem Weg trägt dabei der Absender. Eine Nachricht per SMS oder Chat ist...

  • Spandau
  • 27.03.14
  • 1.170× gelesen
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