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Güterstand und Erbanteil
Der Güterstand in einer Ehe hat Einfluss auf den Erbanteil, wenn einer der Partner stirbt. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Haben sich die Ehepartner beispielsweise für eine Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft entschieden, gehören ihnen jeweils getrennte Vermögen. Das dem anderen Partner zuzurechnende Vermögen fällt dann nicht in die Erbmasse des Verstorbenen. dpa-Magazin / mag