Das Verkehrsamt lehnt Einbahnstraßenregel ab
Gefahrenkurve auf der Bärensteinstraße wird nicht entschärft
Das Straßenverkehrsamt lehnt eine Einbahnstraßenregelung in der Bärensteinstraße ab. Das schon bestehende Tempolimit von 30 Stundenkilometern, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Einbahnstraßenregelung wurde im Dezember in einem Beschuss von der gefordert. Diese sollte in der Bärensteinstraße von den Hausnummern 2 bis 18 gelten. Hier ist eine schmale und prägnante Kurve, von der die Einsehbarkeit der Straße durch Autofahrer und Fußgänger beeinträchtigt wird. Laut Begründung des...