Kosten für den Schornsteinfeger besser absetzbar
Die Arbeiten des Schornsteinfegers konnten schon seit langem als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings nur das Putzen, nicht das Messen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zählt nun der ganze Rechnungsbetrag. Bei Aufwendungen für den Schornsteinfeger wurde bisher unterschieden zwischen Schornstein-Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsarbeiten auf der einen Seite sowie Mess- und Überprüfungsarbeiten eines Schornsteinfegers und Feuerstättenschau auf der...