Politik
Verwirrung um Bürgeranfragen
Kritik am Regelwerk der Bezirksverordnetenversammlung
Bürger haben unter anderem das Recht, dem Bezirksamt in der monatlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Fragen zu stellen. Dafür stehen zu Beginn jeder Sitzung maximal 45 Minuten zur Verfügung. Das Fragerecht wird von den Bürgern rege in Anspruch genommen. In der laufenden Wahlperiode seit Ende 2016 kamen 59 Anfragen auf die Tagesordnung der BVV. Das waren pro Sitzung mehr als zwei. Doch das Verfahren ist nicht ganz einfach. Diese Erfahrung machte kürzlich unser Leser Hans...