Eisenhart von Loeper

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Politik
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts dürfen Hunde während der Badesaison nicht direkt ans Wasser. Gegen das Urteil wurde jetzt Berufung eingelegt. | Foto: Erna-Graff-Stiftung

Klägergemeinschaft will Klarheit zum Badeverbot an den Seen

Öffentliche Badestellen am Schlachtensee und an der Krummen Lanke sind für Hunde tabu. Dazu gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2017. Dagegen hat eine Klägergemeinschaft jetzt Berufung eingelegt. Einer dieser Kläger ist Ulrich Hansbuer. „Nach wie vor muss rechtssicher geklärt werden, wo diese Badestellen, die Hunde im Sommer nicht einmal angeleint betreten dürfen, sind“, sagt er. Nach dem neuen Berliner Hundegesetz müssen Badestellen nicht mehr als solche ausgewiesen werden....

  • Zehlendorf
  • 18.05.18
  • 372× gelesen
  • 1
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