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Grundsteuererklärung bis Ende Oktober abgeben
Alle Grundstückseigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch eine Steuererklärung abgeben, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. Bitte beachten Sie, dass die Berliner Finanzämter keine Einzelaufforderungen versenden. In der Erklärung werden Angaben zur Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen verlangt, unter anderem die Steuernummer, Angaben zu Miteigentumsanteilen (bei Eigentumswohnungen), die Grundbuchblattnummer, die Flurstücknummer, Bodenrichtwert und die...