Bis zu 3000 Euro steuerfrei
Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu 3000 Euro gewähren. Mit der Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Teil des dritten Entlastungspakets wird dies durch die Bundesregierung ermöglicht. ETL-Rechtsanwalt und Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel beantwortet dazu Fragen. Der Begünstigungszeitraum für die Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Bis dahin sind Zahlungen des Arbeitgebers auf die Prämie...