Auto und Verkehr
Entschädigungen bei Fernbusreisen
Bei Stau haben Reisende mit dem Fernbus keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Jedenfalls dann nicht, wenn der Bus pünktlich abgefahren ist, erläutert Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).Verzögert sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, ist die Fahrt überbucht oder wird sie annulliert, muss das Unternehmen die kostenfreie Erstattung des Fahrpreises oder die Weiterreise auf anderem Weg anbieten. Tut es weder das eine noch das andere,...