Erbrecht

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Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Anders ist das bei einem Erbvertrag: hier handelt es sich um einen verbindlichen Vertrag zwischen dem Erblasser und dem späteren Erben. | Foto: Mascha Brichta

Der letzte Wille: Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament

Nicht immer reicht ein Testament, um sein Erbe zu regeln: Wer vor seinem Tod eine Gegenleistung vom Erben erwartet, sollte beim Notar einen verbindlichen Erbvertrag abschließen. Der Vertrag kann auch Angehörige absichern: Eine Tante kann beispielsweise mit ihrem Neffen vereinbaren, dass er sie bis zu ihrem Tod pflegt, dafür räumt sie ihm ein Wohnrecht ein. Dieses Recht gilt auch wenn der Vertragspartner das Gebäude nicht erben solle. "Ein Erbvertrag ist eine Kombination aus letztwilliger...

  • Mitte
  • 06.01.16
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