Erbrecht

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Probleme beim Berliner Testament I: Unter Berliner Testament versteht man ein von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinschaftlich errichtetes Testament, in welchem sich beide Unterzeichner wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und nach dem Tod des Letztversterbenden zumeist ein Dritter als Schlusserbe eingesetzt wird. Nach dem Tod des Erstversterbenden tritt eine Bindungswirkung ein: Das Testament kann vom Überlebenden nun nicht mehr geändert werden. Häufig wollen aber die...

  • Reinickendorf
  • 21.05.14
  • 118× gelesen
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