Bagatellgrenze bei Erbschaftsteuer
Hinterlässt ein Verstorbener Vermögen, müssen Banken, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen binnen eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls über die konkrete Höhe das Finanzamt informieren. Auch Gerichte, Behörden und Notare müssen Informationen schriftlich anzeigen, die für die Festsetzung der Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können. Kreditinstitute dürfen jedoch auf eine Anzeige an das Finanzamt verzichten, wenn das von ihnen für den Erblasser verwahrte Vermögen insgesamt...