Keine Sondernutzungsgebühren
Entlastung für die Gastronomie
Gastronomen und Einzelhändler sowie Schausteller und Veranstalter brauchen bis zum Ende des Jahres keine Sondernutzungsgebühren zahlen, wenn sie die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes beim Bezirksamt beantragen und genehmigt bekommen. Manuela Anders-Granitzki (CDU), Stadträtin für Ordnung und öffentlichen Raum, teilt dazu mit: „Der Senat hat sich verpflichtet, das Gastgewerbe, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft und den Einzelhandel für das Jahr...