Bekenntnis gegen Diskriminierung
Berlin. Die Senatskulturverwaltung gibt Fördergelder nur noch Initiativen oder Projekten, die vorher eine Antidiskriminierungsklausel unterschreiben. Wer Geld vom Senat will, muss sich „zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung bekennen“, teilt die Kulturverwaltung mit. Die Geldempfänger müssen sich dazu verpflichten, „alles...