Ein positives Zeichen: Geänderte Lärmrichtwerte auf Sportplätzen
Reinickendorf. Der Bundestag hat Ende Januar in einer Gesetzesänderung die Lärmrichtwerte für Sportplätze angepasst. Damit soll insbesondere der Breitensport in Großstädten maßgeblich gefördert und gesichert werden. Für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr wurden die zulässigen Richtwerte um fünf Dezibel erhöht. Darüber hinaus wurde der mögliche Mindestabstand von Sportanlagen zu angrenzenden Wohngebieten von 150 auf 85 Meter verringert....