Fahrgastrechte

Beiträge zum Thema Fahrgastrechte

Tipps und Service

Behörde sperrt Bahnstrecke: Bei Verspätungen gibt es Entschädigung

Die Fahrgastrechte der Bahn gelten auch dann, wenn Strecken von Behörden gesperrt werden. "Es gelten immer die Fahrgastrechte – egal was der Grund für die Verspätung ist", erklärt ein Sprecher der Bahn. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten erhält der Reisende 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Um die Entschädigung zu bekommen, füllen Bahn-Kunden am besten ein Fahrgastrechte-Formular aus. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den...

  • Mitte
  • 06.01.16
  • 108× gelesen
Auto und Verkehr

Stornierung bei Fernbussen

Fernbusse bieten ihren Kunden ganz unterschiedliche Konditionen für Umbuchungen und Stornierungen. Beim Marktführer Meinfernbus ist beides bis 15 Minuten vor Abfahrt möglich. Wer gar nicht fahren möchte, erhält einen zwölf Monate gültigen Gutschein oder den Fahrpreis zurück, allerdings mit einem Storno-Abschlag von 15 Euro. Tickets von Flixbus lassen sich nur bis 24 Stunden vor Abfahrt zurückgeben. Die Stornokosten liegen ebenfalls bei 15 Euro. Wer sich für einen Gutschein entscheidet, zahlt...

  • Mitte
  • 13.02.15
  • 135× gelesen
Auto und Verkehr

Fahrgastrechte missachtet

Fernbusreisende sollten immer einen genauen Blick ins Kleingedruckte werfen. Denn etliche Anbieter halten sich laut Verbraucherzentrale Bayern nicht an die EU-Richtlinien für Fahrgastrechte. Demnach fänden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen oftmals Passagen, die Ansprüche der Kunden bei Fahrplanänderungen oder Verspätungen von unter 120 Minuten generell ausschließen. Solche pauschalen Einschränkungen seien jedoch nicht zulässig. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 27.08.14
  • 69× gelesen
Tipps und Service

Fahrgastrechte bei Fernbusreisen

Immer mehr Fernbuslinien erschließen die Republik. Da kommt es immer häufiger natürlich auch zu Verspätungen. In einem solchen Fall sind die Fahrgäste aber - ähnlich wie im Luftverkehr - nicht ohne Rechte."Entschädigungs- oder Erstattungsansprüche stehen ihnen jedoch erst ab einer Wegstrecke von 250 Kilometern zu", erläutert Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Ab dieser Distanz gilt: Verzögert sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden,...

  • Mitte
  • 14.08.14
  • 86× gelesen
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