Fahrradlieferanten

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Mehr Rechte für Fahrradlieferanten

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten die für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Abweichungen davon sind per arbeitsvertraglicher Regelung regelmäßig nicht möglich. Die klagenden Fahrradlieferanten können daher Fahrrad und Mobiltelefon mit ausreichenden Datenvolumen von ihrem Arbeitgeber verlangen. Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Professor an der Hochschule Fresenius in Hamburg, verweist auf die aktuellen Urteile des Bundesarbeitsgericht...

  • Mitte
  • 04.02.22
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