Familienhilfe für Verdienstausfall
Berlin. Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und berufstätige Studenten, die kein Kinderkrankengeld bekommen, können rückwirkend zum 4. Januar 2021 eine temporäre Familienhilfe beantragen. Die Unterstützung ist für privat-, freiwillig oder familienversicherte Eltern, die pandemiebedingt ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und deswegen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können. Die temporäre Familienhilfe beträgt 92 Euro je Betreuungstag. Anträge können bis zum 31. Dezember im Internet...