Falsche Spesenabrechnung: Arbeitgeber darf nur abmahnen
Mitarbeiter müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie bei ihren Spesen betrügen. Allerdings kann in Einzelfällen auch lediglich eine Abmahnung erlaubt sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn es für den Fehler nachvollziehbare Gründe gibt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 2 Sa 556/13) hervor. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem verhandelten Fall war ein Polier wegen eines Einsatzes auf einer auswärtigen Baustelle in einer...