Bauen
Wie sich das Verbot der Zweckentfremdung bisher im Bezirk auswirkt
Friedrichshain-Kreuzberg. Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung ist seit Mai 2014 inkraft. Das Wortungetüm besagt, dass Wohnungen nicht mehr ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden dürfen.Das Gesetz zielt vor allem auf die Inflation von Ferienwohnungen, die in den vergangenen Jahren bevorzugt in der Innenstadt entstanden. Bis August 2014 hatten Vermieter die Möglichkeit, ihre Touristendomizile zu melden. Exakt 987 haben das im Bezirk gemacht. Für sie gilt jetzt in der Regel eine...