Dienstflüge als absolute Ausnahme
Mitarbeiter des Bezirksamtes sollen Zug oder Bus fahren
Mitarbeiter des Bezirksamtes sollen bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands nicht mehr das Flugzeug benutzen. Nur wenn unabweisbare Gründe vorlägen, könne davon abgewichen werden. Ansonsten seien Züge oder Fernbusse zu nutzen. Das gelte auch für Reisen ins Ausland. Dorthin soll nur geflogen werden, wenn ein anderer Transfer nicht zumutbar ist. Die Einschränkungen für den behördlichen Flugverkehr finden sich in einem Antrag des Grünen-Bezirksverordneten Dr. Thomas Weigelt. Er verweist darauf,...