Festnetz

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Mitnahme der Rufnummer

Für die Mitnahme der Festnetz-Telefonnummer darf der alte Anbieter eine Gebühr verlangen. Allerdings gilt diese für den gesamten Vorgang und nicht für jede einzelne Nummer. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 31 O 193/13) hervor. In dem Fall hatte der alte Anbieter einem wechselnden Kunden, der mehrere Nummern mitnehmen wollte, zehnmal 29,99 Euro berechnet. Anders als beim Mobilfunk, wo für die Portierungsgebühr eine Obergrenze gilt, gibt es im Festnetzbereich keine solche...

  • Mitte
  • 14.08.14
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