Verspätung bei Codeshare-Flug: Ausführende Airline muss zahlen
Bei einem Codeshare-Flug ist die ausführende Fluggesellschaft bei Verspätungen zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem Urteil (Az.: 202 C 291/14) entschieden. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger Flüge von Berlin über Belgrad nach Abu Dhabi gebucht. Es waren sogenannte Codeshare-Flüge, bei denen eine Fluggesellschaft die Dienste einer anderen Airline unter eigener Flugnummer nutzt. Wegen einer Änderung der Flugzeit ab Belgrad, die eine sehr...