Umwelt
Ab März keine Bäume mehr fällen!
Sommerrodungsverbot gilt ein halbes Jahr
Das Umwelt- und Naturschutzamt weist vorsorglich bereits jetzt auf das Sommerrodungsverbot hin. Es gilt vom 1. März bis einschließlich zum 30. September. Zu beachten ist: Das Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt...