Sonstiges
Nur amtliche Steuerformulare verwenden
Die Steuererklärung muss auf den amtlichen Vordrucken abgegeben werden. Vordrucke und die Ausfüllanleitung gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Der Bund der Steuerzahler weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuererklärung grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übersandt werden muss. Dafür könne das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung (www.elster.de) genutzt werden. Arbeitnehmer und Rentner dürfen die Formulare per Hand ausfüllen. Neuerdings müssen der...