Soziales
Rechtliche Fragen im Umgang mit einer demenziellen Erkrankung
Im Verlauf der Krankheit verlieren Menschen mit Demenz die Fähigkeit, selbst Verträge abzuschließen oder Geschäfte zu tätigen. Wenn dies auftritt, wird ein gesetzlicher Vertreter bestimmt, meist ein pflegender Angehöriger, der von nun an in diesen Bereichen Entscheidungen in seinem Namen trifft. Die Bestellung eines Betreuers macht den Betroffenen nicht automatisch geschäftsunfähig. Die Wirksamkeit seiner Willenserklärungen richtet sich wie bei allen anderen Personen allein danach, ob er deren...