Für ein soziales Miteinander
E-Scooter nur an festen Standorten abstellen
Das Bezirksamt soll die Standortbindung für abgestellte E-Scooter und Leihfahrräder, die in einigen Bereichen des Bezirks bereits gilt, ausweiten und mit den Anbietern geschützte Bereiche vereinbaren, in denen diese Fahrzeuge abgestellt werden können. Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche soll das dauerhafte Abstellen der Fahrzeuge durch die Betreiber technisch unmöglich gemacht werden. Das beschloss die BVV auf Antrag der CDU-Fraktion und nach Beratung in ihren Fachausschüssen. „Ob mit...