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Politik

ARBEITSRECHT
Dienstreisen ins Ausland: A1-Bescheinigung erforderlich

Wer Mitarbeiter ins Ausland entsendet, muss dafür eine „A1-Bescheinigung“ beantragen. Damit wird bestätigt, dass während der Arbeit im Ausland weiterhin Versicherungsschutz in der deutschen Sozialversicherung besteht. Die Bescheinigung wird aber nicht erst erforderlich, wenn Mitarbeiter mehrere Wochen oder Monate ins Ausland gehen – selbst wenige Stunden Meeting hinter der eigenen Landesgrenze reichen aus, um in die Pflicht einer solchen Bescheinigung zu kommen. Darauf macht die Deutsche...

  • Mitte
  • 17.12.21
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