Gräber werden eingeebnet
Reinickendorf. Das Nutzungsrecht an bis zum 31.Dezember 2001 erworbenen Grabstätten, beziehungsweise bis zum 31. Dezember 1961 erworbenen Familiengrabstätten auf den Reinickendorfer Friedhöfen läuft zum Jahresende ab. Danach werden die Gräber eingeebnet. Angehörige, beziehungsweise Nutzungsberechtigte werden gebeten, zuvor Grabbeigaben, zum Beispiel Pflanzen, zu entfernen. Sie werden gebeten, sich dafür vorher im Büro des betreffenden Friedhofs, beziehungsweise bei der Friedhofsverwaltung...