Gefährdung

Beiträge zum Thema Gefährdung

Auto und Verkehr
Das Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone kostet Radfahrern mindestens ein Bußgeld von 25 Euro. Mit Gefährdung eines Fußgängers sogar 35 Euro. | Foto:  cottonbro/pexels

VERKEHRSRECHT
Was als Radfahrer erlaubt ist – als Autofahrer aber nicht

Konflikte im Straßenverkehr stellen ein großes Rechtsrisiko für Bürger dar. Gerade zwischen Auto- und Radfahrern gehen die Meinungen über die eigenen Rechte oft weit auseinander. ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel von der Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester stellt in ausgewählten Beispielen klar, wer was darf. Einbahnstraße: Für alle nur einseitig befahrbar? Das blaue Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Einbahnstraße“ kennen alle, die einen Führerschein gemacht haben. Denn ganz klar ist: Als...

  • Mitte
  • 27.10.22
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