geldwerter Vorteil

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Auto und Verkehr
Statussymbol Dienstwagen: Einen Anspruch haben Mitarbeiter nur, wenn das im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. | Foto: Holger Hollemann

Was beim Dienstauto zu beachten ist

Dienstautos sind in der Bau-, Pharma- oder Konsumgüterbranche weit verbreitet. Auch in anderen Firmen freuen sich Angestellte, wenn sie das Extra bekommen. Doch dabei ist viel zu beachten. Beschäftigte müssen einen Dienstwagen versteuern, wenn sie ihn privat nutzen. Das Auto zählt dann als geldwerter Vorteil, für den Einkommensteuer fällig wird, erklärt Uwe Rauhöft. Er ist Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Die Höhe des geldwerten Vorteils kann auf...

  • Mitte
  • 05.12.14
  • 188× gelesen
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