Wirtschaft
Gericht erlaubt Weinbrunnen
Wilmersdorf. Nun ist es amtlich: Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wird der Rheingauer Weinbrunnen auch weiterhin stattfinden, denn die Klage eines Anwohners wegen vermeintlicher Lärmbelästigung ist jetzt offiziell abgewiesen. Als Begründung hieß es, dass der bis 22 Uhr geltende Wert von 55 Dezibel bei Messungen nicht überschritten wurde. Somit darf der Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz auch in diesem Jahr stattfinden, wenn auch erstmals in einem verkürzten Zeitraum von nur noch 15...