Politik
Gericht gibt Bezirksamt Recht
Schankvorgärten vor Spätis müssen nicht mehr genehmigt werden
Das Bezirksamt muss nicht mehr alle Schankvorgärten von Spätverkaufsstellen genehmigen. Bestätigt hat das jetzt das Verwaltungsgericht. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Amt und dem Betreiber eines Spätis am Weinbergsweg. Tische und Bänke sind typisch vor Spätis – und beliebt bei Nachtschwärmern, die fürs Bier nicht in die Bar wollen. Doch nicht jedem Anwohner gefällt das. Laute Gespräche oder gar Partylärm stören die Nachtruhe. Urinlachen in Hauseingangen und liegengebliebener...