Das Problem bleibt: Hauptmann-Schule wird jetzt ein Fall für die Zivilgerichte
Kreuzberg. Bei den Auseinandersetzungen um die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule hat sich der Bezirk auch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Abfuhr geholt. Es hat den Spruch des Verwaltungsgerichts Berlin vom Mai bestätigt und eine Räumung für seinen Bereich ausgeschlossen. Heraus geklagt werden könnten die Bewohner höchstens durch ein Zivilgerichtsverfahren. Auch das OVG vertrat die Ansicht, dass es sich bei der Hauptmann-Schule nicht um ein Bestandsgebäude handle. Zudem...