Nach Parkrempler vor Ort bleiben
Bei kleinen Blechschäden muss in der Regel nicht die Polizei gerufen werden. Ist der Geschädigte nach einem kleinen Parkrempler aber nicht auffindbar, muss der Verursacher für mindestens eine halbe Stunde am Unfallort warten.Taucht niemand auf, "dann schildere ich dies der Polizei, gebe das Kennzeichen des Geschädigten durch, fahre zur nächsten Dienststelle und lege meine Personalien vor", erklärt TÜV-Experte Hans-Ulrich Sander. Wer dies unterlässt, begeht eine Verkehrsunfallflucht. Ist niemand...