Glätte

Beiträge zum Thema Glätte

Bauen und Wohnen

Glatteisunfall in der Früh

Grundsätzlich gilt: Die Streu- und Räumpflicht beginnt an Werktagen um 7 Uhr. Doch es gibt Ausnahmen: wenn der Eigentümer etwa weiß, dass Passanten sein Grundstück schon früher betreten. Dann kann er auch für Unfälle haftbar gemacht werden, die sich vor 7 Uhr aufgrund von Eis und Schnee auf den Wegen ereignen. Darauf weist die "Monatsschrift für Deutsches Recht" hin und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 1479/14). mag

  • Mitte
  • 19.01.16
  • 49× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.