Holzspäne sind keine Winterstreu
Hobelspäne reichen im Winter als Streumittel nicht aus. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 24.11.2014, Az.: I-6 U 92/12). Rutscht ein Passant aus, muss der Eigentümer den Schaden bezahlen. Ein Sachverständiger hatte in dem Fall festgestellt, dass Hobelspäne sich mit Feuchtigkeit vollsaugen und rutschig werden. Das Argument des Eigentümers, er habe keine anderen Produkte bekommen,...