Benutzung auf eigene Gefahr
Tempelhof-Schöneberg. Der Winter und damit die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe sind noch nicht vorbei. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks weist deshalb nochmals auf die geltende Rechtslage hin, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin...