Grünanlagengesetz

Beiträge zum Thema Grünanlagengesetz

Politik

Benutzung auf eigene Gefahr

Tempelhof-Schöneberg. Der Winter und damit die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe sind noch nicht vorbei. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks weist deshalb nochmals auf die geltende Rechtslage hin, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin...

  • Tempelhof
  • 08.02.17
  • 79× gelesen
Politik

Gefahr durch Schnee und Eis

Tempelhof-Schöneberg. Bei der momentanen Wetterlage steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. Das Straßen- und Grünflächenamt nimmt dies zum Anlass, um wiederholt auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin...

  • Tempelhof
  • 05.01.17
  • 54× gelesen
Verkehr

Kein Winterdienst in Grünanlagen

Tempelhof-Schöneberg. In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes wünscht allen Bürgern einen unfallfreien Winter und nimmt dies zum Anlass, rechtzeitig auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Gehwege...

  • Tempelhof
  • 02.11.16
  • 120× gelesen
Verkehr

Benutzung auf eigene Gefahr

Tempelhof-Schöneberg. Der Winter ist im Anmarsch und die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe steigt. Gemäß des Grünanlagengesetzes (Paragraf 5 Absatz 2) besteht für die Behörden keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung. Die Benutzung der Gehwege innerhalb von Parks und Grünanlagen erfolgt auf eigene Gefahr und das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können....

  • Tempelhof
  • 23.10.15
  • 132× gelesen
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