Kultur
Nutzung von Gräbern erlöschen
Reinickendorf. Das Bezirksamt gibt bekannt, dass das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 1998 erworbenen Grabstätten beziehungsweise bis zum 30. Juni 1958 erworbenen Familiengrabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen zum 30. Juni abläuft. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen und Ähnliches) zu entfernen. Die Einebnung...