Gräber werden eingeebnet
Reinickendorf. Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2001 erworbenen Grabstätten und bis zum 30. Juni 1961 erworbenen Familiengräbern läuft im Sommer ab. Das gilt für folgende landeseigene Friedhöfe im Bezirk: In Reinickendorf und Wittenau, Tegel und Am Fließtal, Heiligensee, Hermsdorf und Hermsdorf II, Frohnau sowie Lübars. Wer davon betroffen ist, wird gebeten, bis 30. Juni Grabmale oder Pflanzen zu entfernen. Davor ist eine entsprechende Anmeldung im Büro des jeweiligen Friedhofs oder bei...